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Vorzeitige Entlassung

Eine vorzeitige Entlassung bedeutet Mutter und Kind gehen nach 24 Stunden, aber vor dem 4. Tag nach der Geburt nach Hause.

Die Krankenkassenleistung umfaßt 80% des Kassentarifes für je einen Hausbesuch bis zum 5. Lebenstag des Neugeborenen vom 6. Tag bis zur 8. Woche nach der Geburt sind maximal 7 weitere Hausbesuche bei besonderen Problemen (mit ärztlicher Anordnung) möglich.