"Was kann es Schöneres geben als kleines, neues Leben?"
Meine Leistungen als Hebamme mit Kassenvertrag:
Hebammenarbeit während Covid::
Als Leistungserbringerinnen von Gesundheitsdienstleistungen gilt für Hebammen die COVID-19-Maßnahmenverordnung lt. Sozialministerium, dh. 2G+
Für Patienten gilt die 2G Regel nicht!
Trotzdem wäre es sinnvoll, zwischendurch einen Test machen zu lassen!
Bei Visiten, Hausbesuchen und Beratungen trage ich immer eine FFP 2 Maske, schwangere Frauen tragen einen MNS, Eltern bei Visiten eine FFP2 Maske.
Sollte die Schwangere oder ein Mitglied der Familie positiv getestet werden, oder Symptome einer Covid-Erkrankung haben oder in Quarantäne sein, muss eine Beratung/Betreuung auf eine andere Art koordiniert werden. Sollte dies vor einer vereinbarten Beratung oder während der Nachbetreuung der Fall sein, ist mir dies mitzuteilen.
Bei den Familien zuhause stellen Sie mir bitte eine Flüssigseife und ein frisches Handtuch zur Verfügung.
Ein Händedesinfektionsmittel habe ich immer in meiner Hebammentasche dabei.
In den nachfolgenden Zeiträumen stehe ich nicht zur Verfügung.
09. bis 18.2022 Urlaub
11. bis 17. Juli 2022
15. bis 31. August 2022